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Der Gewerbeoberlehrer Fritz Raab aus München
tüftelte nach dem zweiten Weltkrieg an einem Doppelsitzer einfachster
Bauweise und schuf 1951 zum Rhöntreffen den „Doppelraab V-0“. Da der
Doppelsitzer für den Selbstbau in Fliegergruppen konstruiert war und auch
als Baukasten verkauft wurde, bot dieses Flugzeug in der unmittelbaren
Nachkriegszeit eine erschwingliche Möglichkeit, mit viel Eigenleistung an
ein taugliches (Schulungs) Segelflugzeug zu gelangen.
Natürlich blieb es nicht bei der ursprünglichen Auslegung, viele
Verbesserungen wurden vorgenommen und bis 1955 verschiedene Baureihen von
Fritz Raab entworfen: Die drei Stück der Versuchsbaureihe V-1 hatten als
Besonderheit ein Fahrwerk mit zwei hintereinander angeordneten Rädern, und
die V-1a anstatt des vorderen Rades eine verlängerte Landekufe. Die
Baureihen V-2/V-3 kennzeichneten die bei Wolf Hirth hergestellten Flugzeuge
mit geänderten Sitzen. Die Version V-5 wurde mit eingebauten Störklappen von
Wolf Hirth geliefert. Bei der V-6 schließlich vergrößerte sich die
Spannweite von 12,75 m auf 13,40 m, um eine Leistungssteigerung zu
erreichen.
Insgesamt entstanden mehr als 300 „Doppelraab“. Die technische Beschreibung
liest sich so: Es handelt sich um einen einstieligen Schulterdecker in
Gemischtbauweise mit Normalleitwerk. Der Rumpf war im vorderen Drittel bis
zur Endleiste der Tragflächen als Stahlrohrgerippe, der hintere
Rumpfabschnitt je nach Modell in Holz- oder Stahlrohrbauweise ausgeführt,
Tragflügel, Rumpfheck und Ruder in Holzbauweise. Sowohl über dem
Stahlrohrgerüst als auch an den Flächenaussparungen war eine Stoffbespannung
vorhanden.
Außergewöhnlich und einzigartig beim „Doppelraab“ war die Ausführung des
zweisitzigen Cockpits. In der Tandemanordnung der Sitze befand sich der
Lehrer in leicht erhöhter Position hinter dem Flugschüler, bereits zwischen
den Tragflächen sitzend. Dabei war die, nicht gerade überaus bequeme
Sitzposition leicht nach vorn gebeugt. Die Seitenruderpedale des hinteren
Sitzes wurden fast nach unten tretend bedient. Einzigartig auch die
Tatsache, dass trotz des Doppelsteuers nur ein einziger Steuerknüppel
vorhanden war, der sowohl durch den Flugschüler als auch durch den
Fluglehrer bedient wurde. Dabei griff – und schaute – der Fluglehrer dem
Schüler im wahrsten Sinne des Wortes „über die Schulter“.
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